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   OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18   

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https://dejure.org/2018,9148
OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18 (https://dejure.org/2018,9148)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.04.2018 - 13 OA 9/18 (https://dejure.org/2018,9148)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. April 2018 - 13 OA 9/18 (https://dejure.org/2018,9148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Privaten Sachverständigen eingeschaltet: Welche Kosten werden erstattet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18
    Diese Notwendigkeitsprüfung stellt das entscheidende Kriterium dafür dar, ob der kostenrechtliche Grundsatz der Kostentragungspflicht des Unterlegenen eingreift oder ob demgegenüber die von einem Beteiligten verursachten Aufwendungen auch im Obsiegensfalle letztlich bei diesem verbleiben (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2012 - 13 OA 207/11 -, juris Rn. 5).

    Abzustellen ist insoweit auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Prozessverlauf nachträglich als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. -, juris Rn. 4; Beschl. v. 24.7.2008 - 4 KSt 1008/07 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2/01 -, juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Senatsbeschl. v. 26.10.2009 - 13 OA 137/09 -, juris Rn. 3).

    Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschl. v. 13.11.2008, a. a. O., Rn. 13).

  • VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18
    Das ist im Hinblick auf den durch Fachgutachten geprägten Prozessstoff und das Gewicht behördlicher Stellungnahmen im Wasserrecht (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 13.11.2008 - 22 M 08.2699 -, juris Rn. 12) von erheblicher Bedeutung.

    Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschl. v. 13.11.2008, a. a. O., Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige; Einführung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18
    Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschl. v. 13.11.2008, a. a. O., Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2009 - 13 OA 137/09

    Erstattungsfähigkeit der privat eingeholten gutachtlichen Stellungnahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18
    Abzustellen ist insoweit auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Prozessverlauf nachträglich als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. -, juris Rn. 4; Beschl. v. 24.7.2008 - 4 KSt 1008/07 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2/01 -, juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Senatsbeschl. v. 26.10.2009 - 13 OA 137/09 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98

    Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18
    Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschl. v. 13.11.2008, a. a. O., Rn. 13).
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